Die Bewertung, ob eine Maschine/Anlage durch einen Umbau eine wesentliche Veränderung erfährt, hängt stark davon ab, ob sie nach aktuell gültiger Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) oder nach Maschinenverordnung (EU 2023/1230) – die ab Januar 2027 gültig ist – durchgeführt wird. Die MVO ist deutlich strenger und je nach Verändung bzw. Bewertung dessen, zieht sie ein neues Konformitätsbewertungsverfahren nach sich. Eine kleine Änderung kann sich so schnell zur Kostenfalle entpuppen.
