Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist, dass die Identität des Ausländers geklärt ist. Auch muss er einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Hierauf geht Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde ein. Auch zum Reiseausweis für Staatenlose und zu Ausnamen von der Identitätsklärung und Passpflicht, inbesondere bei humanitären Aufenthalt. Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite: https://www.familiennachzug-visum.de Auf der Webseite des Bundestages können Sie sich registrieren und mitunterzeichnen. Derzeit sind aber noch keine meiner Petitionen auf der Seite des Bundestages veröffentlicht. https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.html
