Erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Volksabstimmung für "Südweststaat" | 4.10.1951
Erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Volksabstimmung für "Südweststaat" | 4.10.1951

Erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Volksabstimmung für "Südweststaat" | 4.10.1951

Archivradio – Geschichte im Original


20.04.2022 • 10 Min.

Eine Volksabstimmung sollte entscheiden, ob die drei Südwestländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern sich zu einem Bundesland vereinigen oder ob die alten Länder Baden und Württemberg wieder hergestellt werden. Darüber waren sich alle Beteiligten einig. Nicht einig waren sie sich, wie die Abstimmung laufen sollte. Ursprünglich war geplant, dass auf den Gebieten der alten Länder Baden und Württemberg getrennt ausgezählt wird. Dann wäre es möglicherweise unentschieden ausgegangen. Allerdings wurden die Gesetze im Bund gemacht, und dort hatten CDU-Abgeordnete ein anderes Auszählungsverfahren durchgesetzt: Die Stimmen sollten jeweils in den vier Bezirken Nord-Württemberg, Nord-Baden, Süd-Württemberg und Süd-Baden ausgezählt werden. Das verbesserte die Chancen für den Südweststaat erheblich.