Neues Namensrecht: Eheleute dürfen auch Namen der Frau führen | 6.7.1976
Archivradio – Geschichte im Original
07.07.2026 • 5 Min.
6.7.1976 | Bis 1976 war klar: Nach einer Hochzeit bekommt die Ehefrau den Nachnamen des Mannes. Allenfalls darf sie ihren Mädchennamen mit Bindestrich dazusetzen. Am 1. Juli 1976 gibt es ein bisschen mehr Gleichberechtigung: Die Eheleute dürfen sich nun auch auf den Namen der Frau einigen. Die Bindestrich-Option gibt es weiterhin. Eigentlich ist das schnell gesagt, doch die Ausführlichkeit und der Ton, in der der folgende Beitrag vom 6. Juli 1976 dieses Thema breittritt, verrät etwas darüber, wie gewöhnungsbedürftig das neue Namensrecht offenbar damals ist. https://archivradio.de/