Die Brückenteilzeit verbindet: von Vollzeit zu Teilzeit und wieder zurück
Die Brückenteilzeit verbindet: von Vollzeit zu Teilzeit und wieder zurück

Die Brückenteilzeit verbindet: von Vollzeit zu Teilzeit und wieder zurück

Attraktive Arbeitgeber


10.06.2021 • 19 Min.

Seit 1.1.2019 gilt die Brückenteilzeit also nach § 9a TzBfG die Möglichkeit die Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zwischen 1-5 Jahren zu reduzieren und damit die Möglickheit zu haben nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder zurück in die Vollzeit zu kommen.