Auf geht’s - der Reha-Blog 131 Wenn die Schwerbehindertenvertretung nicht hilft
Auf geht's - der Reha-Blog!
16.02.2023 • 6 Min.
Wenn ein Unfallopfer schwerbehindert ist, hat es besondere Rechte, wenn es um die Sicherheit des Arbeitsplatzes geht. Bei Arbeitnehmern ist das ein verbesserter Kündigungsschutz. Beamte haben dieses Problem nicht, weil man ihnen ja nicht kündigen kann. Und Schwerbehinderte benötigen auch eine Vertretung, die sich um die Durchsetzung ihrer Rechte kümmert. Da sind wir bei der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Wenn diese aber eine Verweigerungshaltung einnimmt, dann ist es mit der Hilfe und Vertretung nicht weit her.