Einigungsstelle Betriebsänderung - Nur für Sozialplan, nicht aber Interessenausgleich? (Hessisches LAG)
Einigungsstelle Betriebsänderung - Nur für Sozialplan, nicht aber Interessenausgleich? (Hessisches LAG)

Einigungsstelle Betriebsänderung - Nur für Sozialplan, nicht aber Interessenausgleich? (Hessisches LAG)

Betriebsrat Podcast


10.01.2026 • 23 Min.

Im Rahmen einer Betriebsänderung ist eine Einigungsstelle grundsätzlich für Interessenausgleich und Sozialplan zuständig. Ausnahmsweise kann die Sache aber anders liegen - das verdeutlich nun eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts.