€ 5.000 Schadensersatz wegen unbefugter Datenweitergabe als Betriebsratsvorsitzender? (ArbG Bonn)
€ 5.000 Schadensersatz wegen unbefugter Datenweitergabe als Betriebsratsvorsitzender? (ArbG Bonn)

€ 5.000 Schadensersatz wegen unbefugter Datenweitergabe als Betriebsratsvorsitzender? (ArbG Bonn)

Betriebsrat Podcast


08.02.2025 • 15 Min.

€ 5.000 forderte ein Vorgesetzter von einem Betriebsratsvorsitzenden als Schadensersatz für eine angeblich unbefugte Datenweitergabe. In dieser Folge verrate ich Dir, wie das Arbeitsgericht Bonn den Fall entschieden hat.