Zuständigkeit für elektronische Zeiterfassung - Objektiver Zwang für übergreifende Regelung durch KBR? (ArbG Bonn, LArbG Köln)
Betriebsrat Podcast
01.02.2025 • 14 Min.
Welcher Betriebsrat ist bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zuständig? Und reichen bloße Zweckmäßigkeitserwägungen aus? Darum ging es in den Entscheidungen des Arbeitsgerichts Bonn und Landesarbeitsgerichts Köln.