Neues Urteil zum Stillbeschäftigungsverbot
Neues Urteil zum Stillbeschäftigungsverbot

Neues Urteil zum Stillbeschäftigungsverbot

Beyond the floss - the empowering dental podcast


Vor 6 Tagen • 11 Min.

Das Ende des Stillverbots? Das Karlsruher Urteil & die Folgen für Zahnärztinnen Eine angestellte Zahnärztin klagte auf volle Lohnfortzahlung durch ein Beschäftigungsverbot – und scheiterte: Das Gericht entschied: Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz sicher umgestalten kann, muss gearbeitet werden. Wir blicken hinter die Kulissen: Was bedeutet „unverantwortbare Gefährdung“ wirklich? Welche Rolle spielen FFP3-Masken und hochvolumige Absauganlagen? Und wie sieht der Praxisalltag aus, wenn man zwischen Beratungsterminen und Stillpausen hin- und herwechselt? Wir hinterfragen die praktische Umsetzung, die Kosten für Praxisinhaber und das psychische Belastungsmoment bei Provisionsverträgen vs. Festgehalt. Wichtige Fakten aus der Folge: Das Urteil: Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass kein automatisches Stillbeschäftigungsverbot mehr besteht, wenn Schutzmaßnahmen möglich sind. Die Maßnahmen: Der Arbeitgeber muss dokumentieren, wie er Gefährdungen (z. B. Aerosole, spitze Gegenstände) durch FFP3-Masken oder spezielle Absaugsysteme minimiert. Die Einschränkung: Tätigkeiten wie Röntgen oder der Umgang mit spitzen Gegenständen bei der Reinigung bleiben kritisch. Gehaltsfrage: Bei einem Festgehalt wird eine psychische Belastung durch Leistungsdruck rechtlich anders bewertet als bei einer Provisionsbeteiligung.Ist das einstige „Privileg“ des Stillbeschäftigungsverbots in der Zahnmedizin am Wanken? In dieser Folge der *Breakfast Bites* diskutieren wir das brisante Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe (Az. 5 Ca 95/25) vom 31. März 2026. Diskutiert mit uns! Wie seht ihr die Reintegration während der Stillzeit? Schreibt uns eure Meinung auf Instagram oder in die Kommentare! Eure Anni und Nora ? Folge uns auf Social Media: • Instagram: @beyondtheflosspodcast • Tiktok: @beyondtheflosspodcast ? Zusammenarbeit und Sponsoring: Möchtest du als Sponsor teilnehmen? Kontaktiere uns unter contact.beyondthefloss@gmail.com!