Folge 38: Zu Hause investieren, Steuern reduzieren!
Buchbar - der Buchhalter Podcast
01.04.2026 • 16 Min.
In Folge 38 von Buchbar zeigen Anita Dormeier und Kevin Bernardo, wie Sie Investitionen in Ihr Zuhause gezielt steuerlich nutzen können. Von der Reinigungskraft bis zur energetischen Sanierung – hier steckt echtes Sparpotenzial. Im Mittelpunkt stehen die Steuerermäßigungen nach §35a und §35c EStG. Sie erfahren, welche haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen begünstigt sind und wie Sie diese korrekt in Ihrer Steuererklärung ansetzen.? Haushaltsnahe Beschäftigungen: 20 % Steuerermäßigung, z. B. für Reinigung, Gartenpflege oder Betreuung – einfach über die Knappschaft anmelden ? Handwerkerleistungen: Steuerbonus auf reine Arbeitskosten – auch für Mieter über die Nebenkostenabrechnung nutzbar ? Energetische Sanierung (§35c): Bis zu 40.000 € Steuerermäßigung, z. B. für Fenster, Türen oder Dämmung – inklusive MaterialkostenBesonders wichtig: Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt und offiziell bescheinigt werden. Zudem gilt strikt: keine Barzahlung. Gefördert werden nur selbstgenutzte Immobilien (mind. 10 Jahre alt), auch bei unentgeltlicher Überlassung an Angehörige. Zuschüsse, etwa von der KfW, schließen die steuerliche Förderung aus.Gerade in Zeiten steigender Kosten lohnt sich der Blick auf steuerliche Förderungen rund ums Eigenheim oder die Mietwohnung. Ob Eigentümer oder Mieter – wer die Regeln kennt, kann gezielt investieren und gleichzeitig die Steuerlast spürbar senken.