Jobcenter übernehmen Heizkosten nur in "angemessener Höhe"
Jobcenter übernehmen Heizkosten nur in "angemessener Höhe"

Jobcenter übernehmen Heizkosten nur in "angemessener Höhe"

Hier & Jetzt – Nachrichten und Geschichten von MDR AKTUELL


02.03.2026 • 2 Min.

Bezieht man Bürgergeld, bezahlt das Jobcenter auch die Heizkosten – sofern sie nicht überdurchschnittlich hoch sind. Was das gilt, ist jedoch regional unterschiedlich geregelt.