Die DSGVO in der Praxis:
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GfA - Der Podcast


02.10.2022 • 13 Min.

Das Fotografieren von Personen stellt immer eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Selbst wenn kein Name oder sonstige Begleitdaten zu einem Foto gespeichert oder veröffentlicht werden, kann über ein Foto eine Person identifiziert werden. Daher ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwendbar.