Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Aufhebungsvertrag oder Kündigung

HerrDenis | Das Mandantengespräch


30.03.2025 • 3 Min.

?️ Aufhebungsvertrag oder Kündigung – Was ist die bessere Wahl? ?In dieser Episode tauchen wir tief in die Welt des Arbeitsrechts ein und beleuchten die Vor- und Nachteile von Aufhebungsverträgen und Kündigungen. Erfahre, welche Option dir mehr Flexibilität bietet und welche rechtlichen Fallstricke du beachten musst.Ein Aufhebungsvertrag bietet dir die Möglichkeit, Kündigungsfristen zu verkürzen oder zu verlängern, hohe Abfindungen und Sonderzahlungen zu vereinbaren. Doch diese Freiheiten können auch missbraucht werden. Arbeitgeber könnten versuchen, unkündbare Arbeitsverträge zu deinen Lasten zu beenden. Auch Arbeitnehmer nutzen manchmal Aufhebungsverträge, um eine Eigenkündigung ohne Abfindung zu vermeiden.Im Gegensatz dazu steht die Kündigung mit ihren strengen gesetzlichen Vorschriften und der Möglichkeit, die Wirksamkeit vor Arbeitsgerichten überprüfen zu lassen. Diese Sicherheit kann entscheidend sein, wenn es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht.Unsere Experten teilen wertvolle Einblicke und praktische Tipps, damit du die beste Entscheidung für deine berufliche Zukunft treffen kannst. Wir diskutieren reale Fallbeispiele und geben dir die Werkzeuge an die Hand, um informierte Entscheidungen zu treffen.Kostenloses E-Book: https://blog.ra-ksiazek.de/wp-content/uploads/5-Irrtümer-ArbR.pdfHier findest du mich auch: Instagram: https://www.instagram.com/herrdenis_real/Twitter: https://twitter.com/HerrDenis_real/Pinterest: https://www.pinterest.de/herrdenis_real/TikTok: https://www.tiktok.com/@herrdenis?Blog: https://blog.ra-ksiazek.deHomepage: https://herrdenis.comDu willst eine persönliche Beratung durch mich? Du willst mehr über meine Kanzlei erfahren? Mehr auf: Kanzlei: https://hoernlein-rae.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/Du willst ein kostenpflichtiges Erstberatungsgespräch (15 Minuten für 50,00 EUR)? Terminvereinbarung unter: 09191/ 736111 oder info@hoernlein-rae.de