Kerosin-Krise: Was passiert, wenn ich vom Urlaub nicht zurückkomme?
HerrDenis | Das Mandantengespräch
10.05.2026 • 3 Min.
Der Urlaub ist vorbei. Du willst zurückfliegen.Dann steht auf der Anzeigetafel plötzlich nur noch ein Wort: Cancelled.In diesem Moment geht es nicht mehr um Strand oder Hotel, sondern um eine ganz andere Frage:Was passiert jetzt arbeitsrechtlich?Bekommst Du noch Lohn, wenn Du wegen eines gestrichenen Rückflugs nicht zur Arbeit erscheinen kannst?Drohen Abmahnung oder Kündigung?Und was musst Du tun, damit Dir später niemand vorwirft, Du hättest selbst Schuld?Die Kerosin‑Krise sorgt aktuell für genau solche Situationen und viele Arbeitnehmer verlassen sich auf Annahmen, die rechtlich so nicht stimmen. Denn im Arbeitsrecht gilt ein harter Grundsatz: Du trägst das Wegerisiko. Gleichzeitig sind Sanktionen bei echter höherer Gewalt oft unzulässig. Entscheidend sind die Details und Dein Verhalten im richtigen Moment.In dieser Folge erfährst Du, worauf es ankommt, welche Fehler Du unbedingt vermeiden solltest und warum Kommunikation mit dem Arbeitgeber der Schlüssel ist.Die rechtlichen Hintergründe und weiterführende Hinweise findest Du ergänzend im Blog.Hier findest du mich auch: Instagram: https://www.instagram.com/herrdenis_real/Twitter: https://twitter.com/HerrDenis_real/Pinterest: https://www.pinterest.de/herrdenis_real/TikTok: https://www.tiktok.com/@herrdenis?Blog: https://blog.ra-ksiazek.deHomepage: https://herrdenis.comKostenloses E-Book: https://blog.ra-ksiazek.de/wp-content/uploads/5-Irrtümer-ArbR.pdfDu willst eine persönliche Beratung durch mich? Du willst mehr über meine Kanzlei erfahren? Mehr auf: Kanzlei: https://hoernlein-rae.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/