Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten – Was Arbeitnehmer in der Wartezeit wissen müssen
HerrDenis | Das Mandantengespräch
27.07.2025 • 3 Min.
Du hast den neuen Job. Die Probezeit ist vorbei. Du atmest auf.Doch was, wenn ich dir sage: Du bist noch nicht sicher?In den ersten 6 Monaten kann dir ohne Grund gekündigt werden – ganz legal.In dieser Folge erfährst du:⚠️ Warum das Kündigungsschutzgesetz erst nach 6 Monaten greift⚠️ Was die Wartezeit wirklich bedeutet – und warum sie oft unterschätzt wird⚠️ Welche Rechte du trotzdem hast – und wie du dich schützen kannst? Diese Folge ist für alle, die gerade neu im Job sind – oder jemanden kennen, der es ist.? Jetzt reinhören – bevor es zu spät ist.Kostenloses E-Book: https://blog.ra-ksiazek.de/wp-content/uploads/5-Irrtümer-ArbR.pdfHier findest du mich auch: Instagram: https://www.instagram.com/herrdenis_real/Twitter: https://twitter.com/HerrDenis_real/Pinterest: https://www.pinterest.de/herrdenis_real/TikTok: https://www.tiktok.com/@herrdenis?Blog: https://blog.ra-ksiazek.deHomepage: https://herrdenis.comDu willst eine persönliche Beratung durch mich? Du willst mehr über meine Kanzlei erfahren? Mehr auf: Kanzlei: https://hoernlein-rae.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/Du willst ein kostenpflichtiges Erstberatungsgespräch (15 Minuten für 50,00 EUR)? Terminvereinbarung unter: 09191/ 736111 oder info@hoernlein-rae.de