Kündigungsschutzklage: Frist wahren trotz Verhandlung
Kündigungsschutzklage: Frist wahren trotz Verhandlung

Kündigungsschutzklage: Frist wahren trotz Verhandlung

HerrDenis | Das Mandantengespräch


05.07.2026 • 3 Min.

Nach einer Kündigung beginnt sofort eine wichtige Frist zu laufen: Die Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Laufende Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung oder andere Lösungen verlängern diese Frist nicht. Wer seine Rechte sichern möchte, sollte die Frist unbedingt beachten und rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.