Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht teilweise auf
Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht teilweise auf

Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht teilweise auf

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30.07.2024 • 19 Min.

Die Wahlrechtsreform der Ampel ist teilweise verfassungswidrig. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht. CSU und Linkspartei sahen sich durch die Änderungen in ihrer Existenz bedroht und zogen deshalb vor Gericht.