Was sich beim Energieausweis ab 1. Juli 2026 für Vermieter, Verkäufer und Hausverwaltungen ändert
Was sich beim Energieausweis ab 1. Juli 2026 für Vermieter, Verkäufer und Hausverwaltungen ändert

Was sich beim Energieausweis ab 1. Juli 2026 für Vermieter, Verkäufer und Hausverwaltungen ändert

IMMO WISSEN KOMPAKT


15.07.2026 • 9 Min.

In dieser Folge von IMMO WISSEN kompakt erklärt Maria-Magdalena Kager-Knapp, warum der Energieausweis für Immobilien eine zentrale Rolle spielt und welche Änderungen durch die Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes 2012 ab 1. Juli 2026 in Kraft treten.Im Mittelpunkt stehen drei praktische Punkte: Der Energieausweis wird künftig auch bei Verlängerungen von Bestandverträgen relevant. Immobilienanzeigen müssen mehr Energiekennzahlen enthalten. Und die digitale Übermittlung des Energieausweises wird ausdrücklich anerkannt, während die Papierform weiterhin möglich bleibt.Weiterführende Informationen unter https://www.kager-knapp.at/Feedback gerne per mail an office@kager-knapp.at