Wertsicherung ab 2026: Warum Indexanpassungen nur noch am 1. April möglich sind – und was das für Hausverwaltungen bedeutet
IMMO WISSEN KOMPAKT
15.02.2026 • 17 Min.
Ab 1. Jänner 2026 gelten neue Regeln für die Wertsicherung in Wohnungsmietverträgen. Der größte Praxis-Haken: Indexanpassungen dürfen nicht mehr mit 1. Jänner wirksam werden, sondern nur noch einmal jährlich mit 1. April. Das hat vielerorts zu korrigierten Vorschreibungen, Rückfragen von Mieter:innen und zusätzlichem Aufwand in der Verwaltung geführt. Außerdem wird Inflation bis 3 % voll berücksichtigt, darüber hinaus nur zur Hälfte weitergegeben – je nach Mietzinsart kommen zusätzliche Deckelungen dazu. Weiterführende Informationen unter https://www.kager-knapp.at/Feedback gerne per mail an office@kager-knapp.at