IME039: Ärzte und das StGB – Teil 2: Fake-Arzt, Approbation gefälscht, Diebstahl von Urkunden, Anstellungsbetrug, Einwilligung in Heileingriff
IME039: Ärzte und das StGB – Teil 2: Fake-Arzt, Approbation gefälscht, Diebstahl von Urkunden, Anstellungsbetrug, Einwilligung in Heileingriff

IME039: Ärzte und das StGB – Teil 2: Fake-Arzt, Approbation gefälscht, Diebstahl von Urkunden, Anstellungsbetrug, Einwilligung in Heileingriff

Irgendwas mit Recht | Vorbilder, Karrieren & Jobs im Jura-Podcast


14.09.2026 • 31 Min.

In der 386. Episode von Irgendwas mit Recht, zugleich Episode 39 von Irgendwas mit Examen, spricht Marc – wie so oft – mit Charlotte Schmitt-Leonardy, Professorin an der Universität Bielefeld. Dieses Mal geht es um einen Medizinstudenten, der ohne bestandenes drittes Staatsexamen als approbierter Arzt arbeiten will. Anhand eines durchgehenden Falls prüft Prof. Schmitt-Leonardy, ob die Wegnahme fremder Zeugnisse einen Diebstahl darstellt, warum Fotokopien mangels Ausstellererkennbarkeit keine Urkunden im Sinne des Urkundsstrafrechts sind und wann das Herstellen noch Verfälschen einer Urkunde wirklich vorliegen. Im Zentrum steht die Betrugsstrafbarkeit bei der Bewerbung als Assistenzarzt, insbesondere der Eingehungsbetrug und die Berechnung des Vermögensschadens trotz tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung. Abschließend geht es um die gefährliche Körperverletzung bei der Behandlung von Patienten, die Wirksamkeit ihrer Einwilligung und die Abgrenzung wesentlicher von unwesentlichen Irrtümern. Ab wann beginnt die Strafbarkeit einer Vorbereitungshandlung? Warum schützt das Strafrecht Originale, aber nicht deren Kopien? Wieso bleibt die Betrugsstrafbarkeit auch nach Rückzahlung des Gehalts bestehen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!