Kants Philosophie - Gewaltenteilung und Souveränität
Kants Philosophie
14.02.2026 • 1 Std. 37 Min.
Kant tritt ein für die vor ihm schon von Montesquieu vorgeschlagene Teilung in legislative, exekutive und judikative Gewalt. Dabei ist nach ihm aber die Legislativgewalt souverän: Jeder Untertan des Staates, auch die beiden anderen Gewalten stehen unter dem Gesetz, das bestimmt, was Recht und Unrecht ist. Der Gesetzgeber selbst aber kann unmöglich unter dem Gesetz stehen, das ja durch ihn erst gegeben wird. Eben darum muss er untadelhaft und gleichsam der Repräsentant Gottes auf Erden sein und darf kein Unrecht tun können, weil man ihn für dieses nicht zur Rechenschaft ziehen könnte. Erreichen will Kant dies eben mittels der Gewaltenteilung: Der Souverän soll den Staat beherrschen, aber nicht regieren. Zitat: 0:08 Gewaltenteilung bei Kant und ihre Herleitung aus der Vernunft: 0:33 Das Gewaltmonopol des Staates: 9:18 Der Gesetzgeber ist der Souverän: 20:13 Die Souveränität der Legislative und die Gefahr des Despotismus als Problem der Rechtsphilosophie: 7:18 Lösung: Der Souverän soll religiös sein: 48:41 Lösung: Strikte Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive: 55:16 Dank: 1:37:19 Über die Gewaltenteilung und die Rolle des Oberherrn im Staat spricht Kant im zweiten Abschnitt von Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis: https://korpora.org/kant/aa08/289.html sowie in den Vorarbeiten zum selben Werk: https://korpora.org/kant/aa23/125.html. Zum Verständnis dieses Themas sollte man unbedingt auch seinen handschriftlichen Nachlass zur Rechtsphilosophie: https://korpora.org/kant/aa19/443.html und seine Vorlesungen zur Rechtsphilosophie: https://archive.org/details/kantsgesammeltes0027kant_s1s1/mode/2up lesen Wer mein aufklärerisches Schaffen unterstützen will, kann dies tun über: https://ko-fi.com/jonathanivoloewer https://www.patreon.com/jonathanivoloewer https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=VDDT7T7XHR77U Thumbnail: www.hotpot.ai