16 Monate Schweigen = Kündigung unwirksam!
16 Monate Schweigen = Kündigung unwirksam!

16 Monate Schweigen = Kündigung unwirksam!

LAW & TALK - Praxisnahe Rechts-Tipps vom Anwalt & aktuelle Rechtsprechung


05.11.2025 • 14 Min.

⚖️ SKANDAL IM MIETRECHT! Eine Vermieterin wartet 16 Monate lang zu, während ihre Mieter angeblich zu wenig zahlen – dann kommt die fristlose Kündigung! ? Was das Amtsgericht Gießen entschieden hat, erfährst Du hier! ? Das MUSST du wissen: ➡️ Warum die Kündigung wegen Zahlungsverzug rechtsmissbräuchlich sein kann ➡️ Wie ein simples Missverständnis bei der Mieterhöhung eskalierte ➡️ Wann ein KELLER plötzlich als vollwertige Wohnung gilt ➡️ Warum die Vermieterin alle drei Kündigungen verlor UND die Prozesskosten zahlen muss! ? ? Was du als Mieter lernen kannst: ✅ Mieterhöhungen GENAU lesen und bei Unklarheiten nachfragen ✅ Alle Zahlungen dokumentieren ✅ Bei komischen Kündigungen SOFORT zum Anwalt ✅ Keine Panik – viele Kündigungen sind anfechtbar! ? Was du als Vermieter beachten MUSST: ❌ NIEMALS monatelang schweigen bei Zahlungsproblemen ❌ Mieterhöhungen glasklar formulieren – keine Missverständnisse zulassen ❌ Bei erkennbaren Irrtümern: ABMAHNEN statt gleich kündigen ❌ Nicht denken „ich hab recht" – Gerichte prüfen genau! ? Fachanwalt für Mietrecht Michael Kehren erklärt im Detail: Die rechtlichen Grundlagen nach § 543, § 573, § 573a BGB Wann eine Abmahnung Pflicht ist Was „Verkehrsanschauung" bei Wohnungen bedeutet Warum Baurecht ≠ Mietrecht ist