Eigenbedarf ohne Plan? Warum diese Kündigung vor Gericht scheitert
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15.04.2026 • 13 Min.
Dein Vermieter kündigt dir – wegen Eigenbedarf. Die Tochter soll einziehen. Klingt erstmal legitim. ? Aber was, wenn diese Tochter die Wohnung nie von innen gesehen hat? Nur Fotos vom Handy der Mutter – das war alles. Das Amtsgericht Lübeck hat in einem brandaktuellen Urteil (Az. 26 C 1728/24) klargestellt: Kein ernsthafter Nutzungswille = keine wirksame Kündigung. ❌ Und die Vermieter? Die durften am Ende die kompletten Prozesskosten übernehmen. ⚠️ In dieser Folge erklären Rechtsanwalt Igor Posikow und Fachanwalt für Mietrecht Michael Kehren, wann eine Eigenbedarfskündigung wirklich standhält – und wann sie vor Gericht krachend scheitert. Das lernst du in dieser Folge: ? Was „ernsthafter Nutzungswille" rechtlich bedeutet ? Welche Fehler Vermieter immer wieder machen ?️ Wie du dich als Mieter effektiv wehrst ? Was vorgetäuschter Eigenbedarf den Vermieter kostet Wenn du gerade eine Eigenbedarfskündigung im Briefkasten hast – schau zuerst diese Folge, bevor du irgendetwas unterschreibst. Das könnte der wichtigste Tipp sein, den du heute bekommst. ? Weitere Information zur Eigenbedarfskündigung: https://posikow-kehren.de/eigenbedarfskuendigung/