Juristische Person als Mieter: Die teure Überraschung für Vermieter
Juristische Person als Mieter: Die teure Überraschung für Vermieter

Juristische Person als Mieter: Die teure Überraschung für Vermieter

LAW & TALK - Praxisnahe Rechts-Tipps vom Anwalt & aktuelle Rechtsprechung


13.05.2026 • 12 Min.

Das Landgericht München I hat entschieden – und viele Vermieter werden sich die Augen reiben: ? Wer eine Wohnung an eine juristische Person vermietet – also an eine GmbH, einen Verein oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – kann die Miete nicht einfach auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Kein § 558 BGB. Kein Mietspiegel. Kein gesetzliches Erhöhungsrecht. Auch wenn auf dem Mietvertrag von 1992 „Wohnraummietvertrag" steht. ?❌ In dieser Episode bespricht Rechtsanwalt Igor Posikow mit Fachanwalt für Mietrecht Michael Kehren ein Urteil, das in der Praxis für viele Vermieter zur bösen Überraschung werden kann. ?️ Wir erklären, warum juristischen Personen der entscheidende Wohnbedarf fehlt, warum drei verschiedene juristische Argumente des Vermieters vollständig scheiterten – und was du als Vermieter ab sofort tun musst, wenn dein Mieter keine natürliche Person ist. ? Was du nach dieser Folge weißt: Warum § 558 BGB bei juristischen Mietern nicht gilt Weshalb die Vertragsüberschrift „Wohnraummietvertrag" dich nicht schützt Welche Klauseln du im Mietvertrag unbedingt brauchen (Staffelmiete, Indexmiete) Welche typischen Fehler Vermieter in dieser Konstellation machen. Weitere Information: https://posikow-kehren.de/mietrecht/ ? Law & Talk – Praxisnahe Rechtstipps und aktuelle Rechtsprechung. Neu auf dem Kanal? Jetzt abonnieren! ? #Mietrecht #Mieterhöhung #JuristischePerson #WEG #558BGB #Vergleichsmiete #LGMünchen #Vermieter #Mietrechtsiegen #LawAndTalk