Keine fristlose Kündigung bei fehlender Bankbürgschaft
Keine fristlose Kündigung bei fehlender Bankbürgschaft

Keine fristlose Kündigung bei fehlender Bankbürgschaft

Miete. Recht. Einfach. - Der Mieter Podcast


23.06.2025 • 6 Min.

Vermieter können bei Verzug mit einer Bankbürgschaft als Mietsicherheit nicht fristlos nach § 569 Abs. 2a BGB kündigen. Diese Vorschrift gilt nur für Geldkautionen.