Mietaufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft
Mietaufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

Mietaufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

Miete. Recht. Einfach. - Der Mieter Podcast


14.10.2025 • 6 Min.

Mieter können einen in der eigenen Wohnung geschlossenen Mietaufhebungsvertrag nicht einfach widerrufen. Das Landgericht Berlin II stellte klar: Die Räumungspflicht ist keine "Preiszahlung" im rechtlichen Sinn.