Kammermythen - Der Faktencheck Teil 2
Kammermythen - Der Faktencheck Teil 2

Kammermythen - Der Faktencheck Teil 2

PflegeStärke


16.05.2022 • 52 Min.

Der Errichtungsausschuss verhindere aktiv die Urabstimmung. Pflegekräfte aus der Pflegepraxis könnten nicht in die Kammerversammlung, geschweige denn in den Kammervorstand gewählt werden. Die vollständige Registrierung erfolge über den Arbeitgeber. Diese und andere Mythen unterziehen wir mit Sandra Postel in einer weiteren Folge einem Faktencheck. Gerüchte zur Kammer laufen uns in Informationsveranstaltungen, der Kammer-vor-Ort-Tournee und den Sozialen Medien über den Weg. Diese besprechen wir auch zukünftig unseren Faktencheck-Folgen.ShownotesHäufig gestellte Fragen zur Pflegekammer NRWKammer-vor-Ort TermineVollbefragung in Rheinland-Pfalz zur Einrichtung einer LandespflegekammerBefragung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zur Situation von Pflegefachkräften in der Corona-PandemieStatement von G-BA Vorsitzenden Josef Hecken zur Stimmberechtigung des Deutschen Pflegerats im G-BAReaktionen zum Statement von G-BA Vorsitzenden Josef HeckenEntschädigungsordnung des ErrichtungsausschussesHeilberufsgesetz NRW - Weiterbildungsordnung von PflegefachpersonenRegistriert euch jetzt!Podcastfolgen zum Gemeinsamen Bundesausschuss mit Annemarie Fajardo (Folge 1)Podcastfolgen zum Gemeinsamen Bundesausschuss mit Annemarie Fajardo (Folge 2)Homepage zur Pflegekammer NRWBei Fragen schreibt uns gern an: podcast@pflegekammer-nrw.deProduziert von yapolaApple: https://podcasts.apple.com/us/podcast/pflegestärke/id1599556236Spotify: https://open.spotify.com/show/3Qz3Ht3HaL6fZaGHXxfdfWichtige LinksStellugnahmen der Pflegekammer NRW