Vermieter haften für Glätteunfälle auf Zugangswegen - auch bei Eigentumswohnungen. BGH stärkt Mieterrechte und klärt Haftung bei Winterdienst-Unfällen.
Vermieter haften für Glätteunfälle auf Zugangswegen - auch bei Eigentumswohnungen. BGH stärkt Mieterrechte und klärt Haftung bei Winterdienst-Unfällen.