In dieser Folge von "Recht gecheckt" klären Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß die wichtigsten Fragen rund um Dienstreisezeiten im Arbeitsrecht. Auslöser ist ein aktuelles EuGH-Urteil, das in den Medien für Aufregung sorgte: Müssen Arbeitgeber jetzt alle Reisezeiten bezahlen?Die beiden Arbeitsrechtsexperten erklären den entscheidenden Unterschied zwischen Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und vergütungspflichtiger Arbeitszeit. Das EuGH-Urteil betrifft primär Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Sonn- und Feiertagsarbeit – nicht automatisch die Vergütungspflicht.Wann gilt Reisezeit als Arbeitszeit? Das Urteil gilt vor allem für Beschäftigte ohne festen betrieblichen Arbeitsplatz, bei denen die Reisetätigkeit zur Hauptleistungspflicht gehört – etwa im Außendienst, bei Trainern oder mobilen Serviceteams. Für klassische Dienstreisen mit festem Arbeitsplatz bleibt es weitgehend bei der bisherigen Rechtslage.Wichtig: Auch wenn Reisezeit arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit gilt, können Arbeitgeber abweichende Vergütungsregelungen vereinbaren – solange der Mindestlohn eingehalten wird.Praxisnah, verständlich und juristisch fundiert für Arbeitgeber, HR und Arbeitnehmer.---Hier gehts zum Webinar: Event-Details Webinar: KI im Unternehmen – Das Arbeitsrecht 4.0 | evergabe.de---Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von Battke GrünbergProduktion: evergabe.de-AcademyWebinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/
