Aktivrente ab 2026 – was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? In dieser Folge von „Recht gecheckt" erklären Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthies die wichtigsten Neuerungen rund um die Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt.Seit dem 1. Januar 2026 können Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – allerdings nur ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Besonders spannend: Die neue Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung macht es erstmals rechtssicher möglich, dass Arbeitnehmer nach ihrem Renteneintritt zu ihrem alten Arbeitgeber zurückkehren können.Die beiden Arbeitsrechtsexperten erläutern praxisnah, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, worauf beim Hinausschieben von Arbeitsverhältnissen zu achten ist und welche rechtlichen Fallstricke drohen. Kompakt, verständlich und mit einem Augenzwinkern – eine Podcast-Produktion der EVA Akademie.---Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von Battke GrünbergProduktion: evergabe.de-AcademyWebinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/
