Neue EU-Verordnung: Tätowierer müssen Kunden zweiwöchiges Rückgaberecht gewähren
Neue EU-Verordnung: Tätowierer müssen Kunden zweiwöchiges Rückgaberecht gewähren

Neue EU-Verordnung: Tätowierer müssen Kunden zweiwöchiges Rückgaberecht gewähren

Podcastillon


06.04.2017 • 1 Min.

Was für andere Geschäftszweige schon längst gang und gäbe ist, hält nun auch in der Tattoo-Branche Einzug: Laut der neuen EU-Verordnung (EU) 2017/630 müssen Tätowierer ...