Regierung: "Eck-Geschäfte unter 800 m², aber über 422 m² dürfen außer in Sachsen mittwochs zwischen 11.13 Uhr und 16.22 Uhr offen haben, sofern ihr Besitzer Dieter heißt"
Regierung: "Eck-Geschäfte unter 800 m², aber über 422 m² dürfen außer in Sachsen mittwochs zwischen 11.13 Uhr und 16.22 Uhr offen haben, sofern ihr Besitzer Dieter heißt"

Regierung: "Eck-Geschäfte unter 800 m², aber über 422 m² dürfen außer in Sachsen mittwochs zwischen 11.13 Uhr und 16.22 Uhr offen haben, sofern ihr Besitzer Dieter heißt"

Podcastillon


16.04.2020 • 2 Min.

Die Regierung hat erste Lockerungen der harten Auflagen in der Coronakrise beschlossen. Demnach dürfen ab kommenden Donnerstag Eck-Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 800, aber über 422 m² mittwochs zwischen 11.13 Uhr und 16.22 Uhr öffnen. Allerdings nur außerhalb von Sachsen und falls der Inhaber des Ladens mit Vornamen Dieter heißt.