Die 5 größten Irrtümer im Kündigungsrecht: Faktencheck für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die 5 größten Irrtümer im Kündigungsrecht: Faktencheck für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die 5 größten Irrtümer im Kündigungsrecht: Faktencheck für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Recht gecheckt – Podcast zum Arbeitsrecht


03.06.2024 • 5 Min.

Irrtum Nr. 1: Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, gilt automatisch das Kündigungsschutzgesetz? Nein, denn die Probezeit hat nur Auswirkung auf die Länge der Kündigungsfrist Irrtum Nr. 2: Kündigungen dürfen während Weihnachten oder Krankheit nicht ausgesprochen werden! Ein klarer Irrtum. Irrtum Nr. 3: Vor einer Kündigung müssen zunächst drei Abmahnung ausgesprochen werden! Definitiv nicht. Es reicht eine Abmahnung und einen Wiederholungsfall. Irrtum Nr. 4: Wenn der Betriebsrat der Kündigung nicht zu stimmt, ist diese unwirksam. Der Betriebsrat muss angehört werden, seine Entscheidung ist aber nicht ausschlaggebend - es gibt aber Ausnahmen! Irrtum Nr. 5: Nach einer Kündigung hat man Anspruch auf Abfindung! Tatsächlich nicht. Warum Abfindungen dennoch fast zur Regel gehören, erfährst Du im Special "Recht gecheckt". ? Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de ? ---- Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠⁠⁠Battke Grünberg⁠⁠⁠ Produktion: ⁠⁠⁠evergabe.de-Academy⁠⁠⁠ Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: ⁠⁠⁠https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/