18.8.1932: Das Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten
18.8.1932: Das Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten

18.8.1932: Das Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten

SWR Kultur Zeitwort – die neuesten Audios


18.08.2025 • 4 Min.

Selbstgenähte Badeanzüge verhüllen den Körper – aber nicht im nassen Zustand. Mit Hilfe der Badepolizeiverordnung und ergänzendem „Zwickelerlass“ sollte Bademode anständiger werden