EIN falscher Klick bei der Steuerklärung? Neues Urteil!
TaxPro Steuerrechts-Experten
25.04.2023 • 10 Min.
Was passiert dann? Geht das zu korrigieren? Oder gilt: Vertippen geht, Verklicken aber nicht? Dazu gibt's ein neues Urteil. Was drinsteht verrate ich heute. Sei dein eigener Anwalt! Hol dir dein Rechtsdokument zum Umgang mit dem Finanzamt ?????????? https://pepperpapers.de Den Podcast gibt's auch als Video auf www.taxpro.tv Die Kapitelmarker: 00:00 Intro 01:20 Der Gerichtsprozess 03:39 Das sagt das Finanzamt 04:11 Das Urteil 06:53 Verklickt = Vertippt? 07:15 Ist das noch zeitgemäß? 09:02 Oder Vertippt = Verklickt? 09:34 Ist das rechtskräftig? ________________________________________ Die Quellen zum Podcast: Der Paragraf 173a Abgabenordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/ao1977/_173a.html Das Urteil in erster Instanz: Finanzgericht Niedersachsen, Aktenzeichen 9 K 203/21 https://finanzgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/newsletter-13-2022-vom-23-november-2022-216351.html