Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert
Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert

Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert

Urteile der Woche von MDR AKTUELL


04.10.2025 • 3 Min.

Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die Urteile der Woche.