Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert
Urteile der Woche von MDR AKTUELL
04.10.2025 • 3 Min.
Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die Urteile der Woche.