025 - Aufenthaltstitel bei Kafala
wie-visum
25.07.2026 • 11 Min.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familären Grunden kommt nicht in Betrcht, wenn zu dem im Bundesgebite lebenden Ausländer, zu dem der Nachzug erfolgen soll, nur ein durch Kafala begründetes Rechtsverhätnos besteht. Denn die Kafala begründet – anders als die Adoption kein Verwandschaftverhältnis (BVerwG U.v. 26. Okt. 2010 1 C 16.09 (Kommentar – Ausländerrecht zu § 32 AufenthG -Deinelt) Ganz so einfach ist es aber nicht. Wie kann dennoch eine Aufenthaltstitel erteilt werden? Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite: https://www.familiennachzug-visum.de