027-Vorabzustimmung der Ausländerbehörde - schnelleres Visum
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Vor 3 Tagen • 4 Min.
Bei einem langfristigen Visum - mehr als 3 Monate - bedarf es meit der Zustimmung der Ausländerbehörde. Mit der Vorabzustimmung kann die Erteilung des Visums beschleunigt werden. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde geht auf das Verfahren der Vorabzustimmung ein. Aufenthaltsverordnung (AufenthV) § 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite: https://www.familiennachzug-visum.de