Entlastung versprochen, Abgaben gestiegen
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Wirtschaftsforum Morning Brief


Vor 6 Tagen • 0 Min.

Steuerreform trifft Personengesellschaften • Krankschreibung: Reform ohne Referentenentwurf • Insolvenzen: sieben Monate Anstieg Meldung 1: Einkommensteuerreform 2027 und Personengesellschaften Die Koalition aus CDU/CSU und SPD einigte sich am 1. Juli 2026 auf ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen. Kernstück ist eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027 mit einem geplanten Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Für Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, OHG, KG) fehlen jedoch die angekündigten Verbesserungen beim Optionsmodell (§ 1a KStG) und bei der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) im eigentlichen Paket. Eine Verbesserung des Optionsmodells ist lediglich für ein separates Steuervereinfachungsgesetz bis Herbst 2026 angekündigt; konkrete Inhalte stehen noch aus. Die Reichensteuer wird zur Gegenfinanzierung ausgeweitet: 45 % ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, 47 % ab 280.000 Euro. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW-Policy Paper 5/2026) trifft eine Erhöhung des Reichensteuersatzes schätzungsweise zu 70 % unternehmerische Tätigkeiten. Ein Referentenentwurf liegt noch nicht vor; das parlamentarische Verfahren steht aus. Handlungsempfehlung: Keine hektischen Rechtsformänderungen, da noch kein Gesetz existiert. Steuerberater einbeziehen, sobald ein Referentenentwurf vorliegt. Meldung 2: Krankschreibungsreform Der Koalitionsausschuss beschloss am 1./2. Juli 2026 die Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Frühestens ab Anfang 2027, kein Referentenentwurf liegt vor. Die Videosprechstunde soll als digitale Option erhalten bleiben. Wichtig für die Personalplanung: Arbeitgeber können bereits nach geltendem Recht im Einzelfall ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Neu wäre nur die Regel für alle. Keine Vertragsänderungen, bevor das Gesetz verabschiedet ist. Meldung 3: Unternehmensinsolvenzen 2026 Die Insolvenzzahlen steigen seit Jahresbeginn kontinuierlich. Von Januar bis April 2026 registrierten die Amtsgerichte 8.551 beantragte Unternehmensinsolvenzen, ein Plus von 6,7 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Destatis). Im zweiten Quartal 2026 erreichte die Zahl mit 4.996 Fällen den höchsten Stand seit 2005, ein Plus von 9 % gegenüber Q1 2026. Für Juli 2026 wurden 913 Insolvenzbekanntmachungen erfasst (InsolvenzIndex, basierend auf Amtsgerichtsbekanntmachungen nach § 9 InsO). Am stärksten betroffen nach Insolvenzhäufigkeit: Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei, Baugewerbe. Handlungsempfehlung: Bonitätsprüfung bei Neu- und Bestandskunden in den betroffenen Branchen verschärfen, Forderungsmanagement überprüfen. Kurz notiert: Hintergründe EU-Lohntransparenzrichtlinie: Die Richtlinie (EU) 2023/970 trat in Kraft; die Umsetzungsfrist lief bis Juni 2026. Sie verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen zu berichten und gegebenenfalls zu korrigieren. Die Staffelung nach Unternehmensgröße ist in der Richtlinie geregelt. Gastronomie-Mehrwertsteuer: Seit 1. Januar 2026 gilt auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (zuvor temporär auf 19 % zurückgekehrt). Betroffen: Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Caterer, Kita- und Schulverpflegung. Aktivrente: Seit Januar 2026 gilt die steuerfreie Aktivrente: Wer im gesetzlichen Rentenalter sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Zahl des Tages: 3,1 % Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz liegt nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) bereits nach dem ersten Quartal 2026 bei 3,1 %. Zum Jahreswechsel war der ausgabendeckende Satz auf 2,9 % veranschlagt worden. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt: Ende März 2026 lag der tatsächlich erhobene Durchschnittssatz bei 3,13 %. Ursache: viele Kassen erheben höhere Sätze, um gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserven wieder aufzufüllen. Eine Sache noch: Entfernungspauschale Seit dem 1. Januar 2022 gilt die erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer (zuvor 0,30 Euro ab km 1 bis 20, danach 0,38 Euro). Für Arbeitnehmer mit 10 km Arbeitsweg und einer 5-Tage-Woche (ca. 230 Arbeitstage) ergibt sich ein Werbungskostenabzug von rund 874 Euro jährlich. Der Vergleich zur alten Pauschale ergibt rund 176 Euro mehr Abzug pro Jahr.