KI im Betrieb: wenn der Einsatz wächst, die Ergebnisse aber nicht
Wirtschaftsforum Morning Brief
Vor 6 Tagen • 5 Min.
Verdoppelter Einsatz, ausbleibende Ergebnisse, betriebliche Voraussetzungen Vier von zehn Betrieben arbeiten mit KI. Neunzehn von zwanzig können nicht sagen, was es gebracht hat. Zwei Erhebungen, die sich zu widersprechen scheinen und es nicht tun. Der Digitalverband Bitkom hat zu Jahresbeginn 604 Unternehmen ab zwanzig Beschäftigten befragt: 41 Prozent setzen künstliche Intelligenz ein, im Jahr davor waren es 17. Ein Forschungsprojekt am MIT hat mehr als dreihundert öffentlich angekündigte KI-Vorhaben ausgewertet und bei rund 95 Prozent der Unternehmen keinen messbaren Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung gefunden. Der Einsatz wächst also schneller als der Nachweis. Die Folge fragt, woran das liegt, und holt sich die Antwort bei zwei Fachleuten, die von entgegengesetzten Seiten des Tisches dasselbe sagen. Die Zahlen im Einzelnen Aus der Bitkom-Erhebung (repräsentativ, telefonisch, Kalenderwoche 2 bis 6 des Jahres 2026): 41 Prozent im Einsatz, weitere 48 Prozent in Planung oder Diskussion — zusammen fast neun von zehn Unternehmen. 77 Prozent der Anwender sehen ihre Wettbewerbsposition verbessert. Einen messbaren Beitrag zum Unternehmenserfolg berichten allerdings nur 52 Prozent. 33 Prozent sagen, KI sei teurer geworden als gedacht, 19 Prozent haben Stellen abgebaut. Aus der MIT-Auswertung (NANDA, „The GenAI Divide: State of AI in Business“, Erhebung Januar bis Juni 2025): mehr als 300 angekündigte Vorhaben, 52 strukturierte Interviews, 153 befragte Führungskräfte. Die Ursache des ausbleibenden Ertrags ist demnach kein Modellversagen, sondern ein learning gap: generische Werkzeuge lernen die Abläufe eines Hauses nicht und passen sich ihnen nicht an. Ein Befund, der in der Folge keinen Platz hatte: externe Partnerschaften skalieren laut derselben Auswertung etwa doppelt so häufig erfolgreich wie reine Eigenentwicklungen. Zwei Stimmen aus der Praxis Gregor Draute, Geschäftsführer der Krankikom GmbH in Duisburg, einer Digitalagentur und Softwarehaus, das seit den Neunzigerjahren digitale Systeme entwickelt und anschließend auch betreibt: „Eine Anwendung, die läuft, ist nicht automatisch eine Anwendung, die hält.“ Seine drei Fragen vor jedem Rollout: Sind die Kundendaten sauber getrennt? Wurde das Backup jemals wiederhergestellt? Trägt die Architektur, wenn der unternehmensweite Rollout kommt? Und seine Umkehrung dessen, was im Mittelstand gerade als Bürde gilt: „Gewachsene Prozesse, tiefes Branchenwissen, jahrelange Kundenbeziehungen: das ist der Rohstoff, aus dem KI-Anwendungen entstehen, die wirklich funktionieren.“ KI-Tools einsetzen ist einfach. Sie in eine gewachsene Unternehmensstruktur zu integrieren ist eine andere Disziplin. Roland Becker, Gründer und Geschäftsführer von JUST ADD AI in Bremen, im Gespräch mit Wirtschaftsforum. Er hat das Unternehmen 2017 gegründet, lange vor dem Boom der großen Sprachmodelle; neun Ausgründungen sind daraus hervorgegangen. Sein Vergleich: Intelligenz komme jetzt aus der Steckdose wie Strom. Und der Satz, der jede Kaufentscheidung dreht: „Jede Plattform, die man heute einrichtet, wird schon in zwei Jahren hoffnungslos veraltet sein, und trotzdem muss man jetzt handeln.“ Daraus folgt für ihn: weniger darauf schauen, was eine Plattform heute kann, mehr darauf, ob der Anbieter in der Vergangenheit mit dem Tempo Schritt gehalten hat. Dazu zwei Räte aus einem Haus, das früh mit Gesundheits- und Finanzdaten gearbeitet hat: sich nicht einem einzigen Anbieter ausliefern, und wissen, welche Daten außereuropäische Systeme zu sehen bekommen. Was rechtlich gilt, und seit wann Seit dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Wer ein System betreibt, mit dem Menschen direkt interagieren, oder Inhalte veröffentlicht, die eine KI erzeugt hat, muss das kenntlich machen — unabhängig davon, wann das System eingerichtet wurde. Der Chatbot, den die Marketingabteilung vor einem Jahr in zwei Wochen aufgesetzt hat, fällt darunter. Die Fristen für Hochrisiko-Systeme sind dagegen nach hinten gerückt, und zwar auf zwei Termine, nicht auf einen: eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten ab dem 2. Dezember 2027 statt ab dem 2. August 2026, in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Rechtsgrundlage ist die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, im Amtsblatt am 24. Juli 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026. Artikel 50 ist davon nicht berührt. Zum Weiterlesen Wirtschaftsforum: Gregor Draute (Krankikom GmbH, Duisburg) über KI in gewachsenen Unternehmensstrukturen Krankikom GmbH, Duisburg — Digitalagentur und Softwarehaus JUST ADD AI (JAAI), Bremen — angewandte KI, Roland Becker Bitkom: Fast jedes Unternehmen beschäftigt sich mit KI — die Zahlen im Original, samt Methode MIT NANDA: The GenAI Divide — die Studie hinter den neunzehn von zwanzig IHK Köln: Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung — was seit dem 2. August zu kennzeichnen ist