Pflegereform 2027 - Teil 2
Vor 2 Tagen•19:01
In dieser Episode unseres Pflegecafés nehmen wir uns erneut das geplante Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG) vor – und zwar im Detail. Nach der überwältigenden Resonanz auf unsere letzte Folge gehen wir diesmal tiefer auf die geplanten Änderungen bei der Verhinderungspflege ein, beleuchten die Auswirkungen auf pflegebedürftige Kinder und deren Familien, erklären das sogenannte Pflege-Cockpit und zeigen auf, wie die Zuschüsse in der stationären Pflege verschoben werden sollen. Vor allem aber rufen wir dazu auf, aktiv zu werden – denn dieser Referentenentwurf ist noch nicht beschlossen. Verhinderungspflege: geplant Überbrückungsbudget Wir hatten bereits in unserer letzten Folge zur Pflegereform darüber berichtet, dass ein sogenanntes Überbrückungsbudget die bisherige Verhinderungspflege ersetzen soll. In dieser Episode steigen wir tiefer ein, weil viele von euch in den Kommentaren konkrete Fragen dazu hatten. Zur Erinnerung: Aktuell stehen Pflegebedürftigen bis zu 3.539 Euro jährlich für Verhinderungspflege zur Verfügung, wenn die Ersatzpflege durch nicht verwandte Personen erfolgt. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad ist es der zweifache Satz des Pflegegeldes. Dieses System – so komplex es auch war – funktionierte in der Praxis und ermöglichte es Familien, flexible Lösungen zu finden. Der Referentenentwurf sieht vor, diesen Betrag aufzulösen und stattdessen monatlich zwischen 39 und 89 Euro mehr ins sogenannte Entlastungsbudget (das heutige Pflegegeld) einzufließen. Je nach Pflegegrad variiert der Betrag, und es wird zwischen Pflegegrad 2 und 3 einerseits sowie 4 und 5 andererseits unterschieden. Was uns jedoch am meisten alarmiert: Die Verhinderungspflege soll künftig ausschließlich über zugelassene Dienstleister erfolgen – also Kurzzeitpflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste. Private Pflegepersonen, Freundinnen, Nachbarn oder Bekannte, die bisher einspringen konnten, wären damit außen vor. geplant: Pflege-Cockpit: Eine gute Idee – aber nicht neu Nicht alles im Entwurf ist schlecht, das wollen wir ausdrücklich betonen. Das geplante Pflegecockpit ist grundsätzlich eine sinnvolle Neuerung: Eine digitale Plattform, über die Pflegebedürftige und Angehörige auf einen Blick sehen können, welche Budgets ihnen zur Verfügung stehen und wie viel bereits verbraucht wurde. Allerdings: Diesen Anspruch gibt es bereits seit 2022. Schon jetzt müssen Pflegekassen auf Anfrage eine Aufstellung der in Anspruch genommenen und verfügbaren Leistungen bereitstellen. Viele Kassen ignorieren das schlichtweg. Dass dies nun als großes Highlight präsentiert wird, empfinden wir als fragwürdig. Stationäre Pflege: Zuschüsse sollen nach hinten verschoben werden Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil in stationären Einrichtungen. Aktuell staffeln sich diese Zuschüsse nach Aufenthaltsdauer: | Aktuell | Zuschuss | Geplant (PNOG) | | Bis 12 Monate | 15 % | Bis 18 Monate | | Ab 12 Monate | 30 % | Ab 18 Monate | | Ab 24 Monate | 50 % | Ab 36 Monate | | Ab 36 Monate | 75 % | Ab 54 Monate | Die Zeiträume werden also um sechs bis achtzehn Monate verlängert, bevor die höheren Zuschüsse greifen. Statistisch gesehen erreichen viele Pflegeheimbewohner die höchste Stufe gar nicht mehr – die durchschnittliche Verweildauer ist schlicht zu kurz. Im Klartext: Der Staat spart sich die höchsten Zuschüsse, weil die meisten Betroffenen sie nie in Anspruch nehmen werden. Sachleistungsbudget und Kombinationsleistung bleiben erhalten.