Mein Pflege-Café - Der Podcast zum Pflegegrad
Mein Pflege-Café - Der Podcast zum Pflegegrad

Mein Pflege-Café - Der Podcast zum Pflegegrad

Didar Dündar und Jens Henseleit


Podcast

Willkommen in eurem Pflege-Café Podcast – dem Ort, an dem wir gemeinsam in die Welt der Pflegeversicherung eintauchen und durch die Weiten des Pflege-Dschungels reisen. ?? ?️ In unseren unterhaltsamen Episoden erfährt ihr interessante Fakten rund um das Thema Pflege zu Hause. Wir nehmen uns Zeit für klärende und auch kritische Gespräche, beleuchten die verschiedenen Aspekte der Pflegeversicherung, tauschen uns mit Gästen aus und geben Tipps für den Umgang mit den Herausforderungen im Pflegealltag. ? Warum unser Podcast? Unser Ziel ist es, komplexe Themen verständlich zu erläutern und dabei eine angenehme Auszeit anzubieten, insbesondere für pflegende Angehörige, Pflegende, Pflegefachpersonen und an der Pflege Interessierte. ? Abonniert unseren Podcast oder YouTube Kanal und werdet Teil unserer Community. Lasst uns gemeinsam den Pflege-Dschungel durchqueren und das System von allen Seiten beleuchten! ☕? Viel Spaß im Pflege-Café! ___ Unsere Homepage ➡️ https://www.duendar-henseleit.de Direkt zum Podcast ➡️ https://pflegecafe.podigee.io/ ___ HÖRBAR BEI ALLEN BEKANNTEN PODCAST-ANBIETERN & AUF YOUTUBE @ PFLEGE-CAFE ___ Instagram ➡️ https://www.instagram.com/pflegecafe TikTok ➡️ https://www.tiktok.com/@pflegecafe.podcast Facebook ➡️ https://www.facebook.com/pflegecafe Youtube ➡️ https://www.youtube.com/@Pflege-Cafe _______________________________ • Wir freuen uns immer über ein Abo, Like, Kommentar, Feedback und wenn Du uns über unseren Kanälen folgst! Weitere Infos weiter unten. • Schreib uns gerne eine E-Mail: feedback@mein-pflegecafe.de _______________________________ • Podcast-Host: Didar Dündar & Jens Henseleit, Zertifizierte Pflegesachverständige aus Berlin

Alle Folgen

  • Pflegereform 2027 - Teil 2

    Vor 2 Tagen19:01

    In dieser Episode unseres Pflegecafés nehmen wir uns erneut das geplante Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG) vor – und zwar im Detail. Nach der überwältigenden Resonanz auf unsere letzte Folge gehen wir diesmal tiefer auf die geplanten Änderungen bei der Verhinderungspflege ein, beleuchten die Auswirkungen auf pflegebedürftige Kinder und deren Familien, erklären das sogenannte Pflege-Cockpit und zeigen auf, wie die Zuschüsse in der stationären Pflege verschoben werden sollen. Vor allem aber rufen wir dazu auf, aktiv zu werden – denn dieser Referentenentwurf ist noch nicht beschlossen. Verhinderungspflege: geplant Überbrückungsbudget Wir hatten bereits in unserer letzten Folge zur Pflegereform darüber berichtet, dass ein sogenanntes Überbrückungsbudget die bisherige Verhinderungspflege ersetzen soll. In dieser Episode steigen wir tiefer ein, weil viele von euch in den Kommentaren konkrete Fragen dazu hatten. Zur Erinnerung: Aktuell stehen Pflegebedürftigen bis zu 3.539 Euro jährlich für Verhinderungspflege zur Verfügung, wenn die Ersatzpflege durch nicht verwandte Personen erfolgt. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad ist es der zweifache Satz des Pflegegeldes. Dieses System – so komplex es auch war – funktionierte in der Praxis und ermöglichte es Familien, flexible Lösungen zu finden. Der Referentenentwurf sieht vor, diesen Betrag aufzulösen und stattdessen monatlich zwischen 39 und 89 Euro mehr ins sogenannte Entlastungsbudget (das heutige Pflegegeld) einzufließen. Je nach Pflegegrad variiert der Betrag, und es wird zwischen Pflegegrad 2 und 3 einerseits sowie 4 und 5 andererseits unterschieden. Was uns jedoch am meisten alarmiert: Die Verhinderungspflege soll künftig ausschließlich über zugelassene Dienstleister erfolgen – also Kurzzeitpflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste. Private Pflegepersonen, Freundinnen, Nachbarn oder Bekannte, die bisher einspringen konnten, wären damit außen vor. geplant: Pflege-Cockpit: Eine gute Idee – aber nicht neu Nicht alles im Entwurf ist schlecht, das wollen wir ausdrücklich betonen. Das geplante Pflegecockpit ist grundsätzlich eine sinnvolle Neuerung: Eine digitale Plattform, über die Pflegebedürftige und Angehörige auf einen Blick sehen können, welche Budgets ihnen zur Verfügung stehen und wie viel bereits verbraucht wurde. Allerdings: Diesen Anspruch gibt es bereits seit 2022. Schon jetzt müssen Pflegekassen auf Anfrage eine Aufstellung der in Anspruch genommenen und verfügbaren Leistungen bereitstellen. Viele Kassen ignorieren das schlichtweg. Dass dies nun als großes Highlight präsentiert wird, empfinden wir als fragwürdig. Stationäre Pflege: Zuschüsse sollen nach hinten verschoben werden Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil in stationären Einrichtungen. Aktuell staffeln sich diese Zuschüsse nach Aufenthaltsdauer: | Aktuell | Zuschuss | Geplant (PNOG) | | Bis 12 Monate | 15 % | Bis 18 Monate | | Ab 12 Monate | 30 % | Ab 18 Monate | | Ab 24 Monate | 50 % | Ab 36 Monate | | Ab 36 Monate | 75 % | Ab 54 Monate | Die Zeiträume werden also um sechs bis achtzehn Monate verlängert, bevor die höheren Zuschüsse greifen. Statistisch gesehen erreichen viele Pflegeheimbewohner die höchste Stufe gar nicht mehr – die durchschnittliche Verweildauer ist schlicht zu kurz. Im Klartext: Der Staat spart sich die höchsten Zuschüsse, weil die meisten Betroffenen sie nie in Anspruch nehmen werden. Sachleistungsbudget und Kombinationsleistung bleiben erhalten.

  • Pflegereform 2027 Teil 1

    09.06.202635:11

    In dieser Episode unseres Pflegecafés nehmen wir uns den brandaktuellen Referentenentwurf zur Pflegereform vor, der für massive Unruhe in der Branche sorgt. Wir erklären euch, warum diese sogenannte Reform in Wahrheit ein Kürzungsprogramm auf Kosten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen ist. Von neuen Budgetstrukturen über gestrichene Verhinderungspflege bis hin zu höheren Hürden beim Pflegegrad – wir gehen die geplanten Änderungen im Detail durch und zeigen auf, was ab Januar 2027 auf euch zukommen könnte. Die neuen Budgets: Was sich konkret ändert Das bisherige System wird in vier neue Budgets überführt: das Entlastungsbudget, das Sachleistungsbudget, das Überbrückungsbudget und das Sozialraumbudget. Klingt modern, ist aber in der Praxis eine Katastrophe. Entlastungsbudget: Pflegegeld mit bitterem Beigeschmack Das Entlastungsbudget ersetzt das heutige Pflegegeld. Auf den ersten Blick sieht es nach einer leichten Erhöhung aus – rund 39 Euro mehr pro Monat bei Pflegegrad 2 und 3, 89 Euro mehr bei Pflegegrad 4 und 5. Doch der Haken ist gewaltig: In dieses Budget werden auch die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (bisher 42 Euro monatlich) und die Verhinderungspflege durch pflegende Angehörige hineingepackt. Die bisherige Verhinderungspflege von 3.539 Euro jährlich, soll mit diesen 39 Euro Mehrleistung abgegolten sein. Überbrückungsbudget: Verhinderungspflege nur noch professionell Das Überbrückungsbudget ersetzt die Verhinderungspflege – allerdings nur noch für professionelle Pflegedienste oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Eine private Ersatzpflege durch Familienmitglieder oder Vertrauenspersonen ist hier nicht mehr vorgesehen. Bei Pflegegrad 2 und 3 sollen lediglich 1.855 Euro pro Halbjahr zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: Schon die bisherigen 3.539 Euro reichen kaum für acht Wochen Kurzzeitpflege aus. Besonders dramatisch ist das für Familien mit pflegebedürftigen Kindern im Autismus-Spektrum oder mit demenziell erkrankten Angehörigen. Diese Menschen brauchen vertraute Bezugspersonen – keine wildfremden Pflegekräfte oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die es für Kinder ohnehin kaum gibt. Sozialraumbudget: Entlastungsbetrag mit Verfallsdatum Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich wird ins Sozialraumbudget überführt. Unter 25-Jährige sollen 300 Euro erhalten, ab 25 Jahren nur noch 175 Euro – nutzbar ausschließlich für anerkannte Alltagsunterstützung und Nachbarschaftshilfe. Der große Knaller: Bei Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag komplett weg. Und anders als bisher gibt es keinen Übertrag auf den Folgemonat mehr. Was nicht verbraucht wird, ist verloren. Rentenkürzungen für pflegende Angehörige Als wäre das nicht genug, werden auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt. Der Bemessungsbetrag sinkt von 100 auf 70 Prozent – das bedeutet 30 Prozent weniger Rentenpunkte. Auch das Modell der 99,9-Prozent-Rente, bei dem Pflegende trotz Renteneintritt weiter Rentenpunkte sammeln konnten, wird gestrichen. Eine klare Botschaft: Wer pflegt, wird im Alter dafür bestraft. Beratung wird umgebaut – und ausgehöhlt Der bisherige Beratungseinsatz durch Pflegedienste soll zum 31. Dezember 2027 eingestellt werden. Stattdessen kommt eine sogenannte Pflegebegleitung, die bei den Pflegekassen ang

  • Falsch befragt? Das darf der MD(K) wissen!

    29.05.20266:27

    In dieser Episode nehmen wir uns ein Thema vor, das aktuell auf zahlreichen Pflege-Kanälen und in sozialen Medien die Runde macht und viele Menschen verunsichert: Was dürfen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bei der Pflegebegutachtung eigentlich fragen und wo sind die klaren Grenzen? Wir räumen mit Horrorszenarien auf, ordnen die Fakten ein und erklären, was bei einer Begutachtung tatsächlich passiert. Zusammenfassung: https://mein-pflegecafe.de/wp-content/uploads/2026/05/Das-darf-der-MDK-fragen-.pdf

  • Digital fatal - Widerspruch per Email

    22.05.202615:45

    In dieser Episode nehmen wir uns ein Thema vor, das viele Menschen im Umgang mit Kranken- und Pflegekassen zur Verzweiflung bringt: die Kommunikation im digitalen Zeitalter oder besser gesagt, das Fehlen echter digitaler Kommunikationswege. Wir klären, ob ein Widerspruch per E-Mail zulässig ist, warum das Fax endlich ausgedient haben sollte und weshalb Deutschland im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen anderen Ländern hinterherhinkt. Die rechtliche Grundlage dafür finden sich in § 84 Absatz 1 SGG in Verbindung mit § 36a Absatz 2 SGB I, § 36a Absatz 2a SGB I und § 9a Absatz 5 OZG (Onlinezugangsgesetz). Diese Vorschriften regeln, auf welchem Weg rechtsverbindliche Kommunikation mit Behörden und Sozialversicherungsträgern stattfinden darf und eine gewöhnliche E-Mail gehört nicht dazu. Doch warum ist das so? Zusammenfassung: https://mein-pflegecafe.de/wp-content/uploads/2026/05/Digital-fatal-Widerspruch-per-Email.pdf

  • Stationäre Pflege

    08.05.202626:03

    Was kostet ein Pflegeheim wirklich – und wer zahlt was? Viele Familien stehen irgendwann vor dieser Frage, oft mitten in einer Krisensituation und ohne Vorbereitung. In dieser Episode erklären wir, wie vollstationäre Pflege in Deutschland funktioniert, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt und genauso wichtig, welche Kosten Betroffene selbst tragen müssen. Wir erklären den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, den gestaffelten Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI und was passiert, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen. In dieser Episode: - Was vollstationäre Pflege bedeutet und wer Anspruch hat - Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung nach Pflegegrad (Stand 2026) - Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) – und warum er unabhängig vom Pflegegrad gleich bleibt - Der Leistungszuschlag: 15 %, 30 %, 50 %, 75 % – je nach Aufenthaltsdauer - Was die Pflegeversicherung nicht übernimmt - Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe zur Pflege nach SGB XII - Wie Pflegeheime geprüft werden und was die Ergebnisse bedeuten Das Handout zur Episode mit allen Leistungsbeträgen, Paragraphen und dem Leistungszuschlag auf einen Blick gibt es kostenlos unter: ? https://mein-pflegecafe.de/wp-content/uploads/2026/05/Handout_Vollstationaere_Pflege_1.pdf

  • Pflegeunterstützungsgeld im Pflege-Notfall

    10.04.202610:28

    Pflegeunterstützungsgeld – wirklich 10 Tage extra Urlaub? ? In unserer neuen Episode im Pflege-Café klären wir einen der größten Pflege-Mythen aus den sozialen Medien auf: Bekommen pflegende Angehörige wirklich jedes Jahr 10 zusätzliche Urlaubstage? ? Die klare Antwort: Nein. Aber: Es gibt das Pflegeunterstützungsgeld und das wird oft völlig falsch verstanden. In dieser Folge erfährst du verständlich und praxisnah: • Was das Pflegeunterstützungsgeld wirklich ist • Wann du Anspruch hast – und wann nicht • Warum die 10 Tage nicht dir „gehören“ • Wie die Tage innerhalb der Familie aufgeteilt werden können • Wie du den Antrag richtig stellst • Und wie viel Geld du tatsächlich bekommst Wir zeigen dir anhand eines konkreten Beispiels, wann diese Leistung greift: nämlich in akuten Krisensituationen, wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss, nicht im Alltag und auch nicht bei kleinen Erkrankungen. Besonders wichtig: Die 10 Tage stehen der pflegebedürftigen Person zu, nicht jedem Angehörigen einzeln. Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse. Außerdem sprechen wir offen über Fehlinformationen auf TikTok & Co. und warum es sich lohnt, genau hinzuschauen. ? Wenn du Klarheit statt Halbwissen willst, ist diese Episode genau richtig für dich.