Justiz im Dritten Reich

Joachim Hennig

In diesem Podcast geht es um Recht und Justiz im Dritten Reich.

Alle Folgen

Nationalsozialistisches Rechtsdenken

Nationalsozialistisches Rechtsdenken

Nationalsozialistisches Rechtsdenken

Justiz in der NS-Zeit 1933-1939

Justiz in der NS-Zeit 1933-1939

Justiz in der NS-Zeit 1933-1939

80 Jahre aus dem Leben der jüdischen Juristenfamilie Brasch

80 Jahre aus dem Leben der jüdischen Juristenfamilie Brasch

80 Jahre aus dem Leben der jüdischen Juristenfamilie Brasch

Referendarausbildung im Nationalsozialismus

Nachdem wir uns mit der Demontage des Rechtsstaates und der Bürgerrechte beschäftigt und dabei gesehen haben, dass auch die Juristen dagegen keinen Widerstand geleistet, sondern - im Gegenteil – zum ganz überwiegend mitgemacht haben, wollen wir uns der Referendarausbildung im Nationalsozialismus zuwenden. Lassen Sie mich einleitend zu dieser Thematik eine sehr kompetente Stimme dazu zitieren. Es ist der Staatssekretär im Reichs- und Preußischen Justizministerium, Preußischer Staatsrat und Mitglied des Reichstages - Dr. jur. Roland Freisler. Auf einer Tagung in Jüterbog für Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften im Jahr 1934 beschrieb er das Zielbild des werdenden Juristen und damit auch das der Referendarausbildung im Nationalsozialismus wie folgt:

Referendarausbildung im Nationalsozialismus

Die Demontage des Rechtsstaats und der Bürgerrechte

In Teil 1 des Podcasts über "Recht und Justiz im Dritten Reich" geht es um die "Demontage des Rechtsstaats und der Bürgerrechte". Die Demontage des Rechtsstaats und der Bürgerrechte war kein Prozess, der erst mit der Machtübernahme der Nazis am 30. Januar 1933 begann und sich dann zwangsläufig und kontinuierlich entwickelte. Der Anfang vom Ende der Weimarer Republik sowie von der Demontage des Rechtsstaats und der Bürgerrechte lag früher. Man sieht ihn heute im Sturz der Regierung Hermann Müller (SPD) am 27. März 1930. Die Regierung Müller stürzte übrigens über die Frage der Beitragserhöhung zur Arbeitslosenversicherung. Daraufhin wurde Heinrich Brüning von dem greisen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Brüning hatte von vornherein keine eigene Mehrheit im Reichstag. Mit ihm begann die Ära der autoritären Präsidial-kabinette. Diese Kabinette waren nicht entscheidend von den Mehrheitsverhältnissen im Reichstag abhängig, sondern vielmehr vom Wohlwollen des Reichspräsidenten – daher auch der Name „Präsidial“kabinett ...

Die Demontage des Rechtsstaats und der Bürgerrechte