Seit dem 1. Oktober nennt auch die Bayerische Polizei in ihren Pressemitteilungen „grundsätzlich aktiv“ die Nationalitäten von Tätern und Opfern. In anderen Bundesländern, wie etwa Nordrhein-Westfalen, gilt die Regelung schon länger. Ob Medien diese Informationen übernehmen, müssen sie eigentlich sorgfältig prüfen, um keine Vorurteile gegen Minderheiten zu schüren. Der Pressekodex hat dafür genaue Leitsätze formuliert. Dennoch kommt es immer öfter vor, dass auch Medien die Nationalität von Tätern nennen.