Die Presse wird nicht ohne Grund oft als 4. Gewalt bezeichnet, denn sie erfüllt in einer Demokratie eine wichtige Aufgabe. Deshalb ist Art. 5 GG ein zentrales Grundrecht, mit dem man sich richtig gut auskennen sollte. Die Basics dazu haben wir schon in der ersten Episode zur Pressefreiheit von Thilo gelernt. Heute schauen wir uns mit Anna Louisa Jeworrek von GrundGesetzVerstehen e.V. konkrete Fälle an! Darf man ein Magazin verbieten? Darf die Polizei die Presse abhören? Darf jeder Journalist zu Bundespressekonferenzen? Gibt es Grenzen für die Berichterstattung bei Promi-Kindern? Die Fälle: Compact kompakt Vorsicht Lauschangriff Russland ist überall VIP-Baby-Party Unser Tipp: Auch mal kritisch hinterfragen, wenn wir wir lesen - gerade in den sozialen Medien.
























