PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"
PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Prof. Niko Härting


Podcast, Gesellschaft, Politik

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

Alle Folgen

  • Follow the Rechtsstaat Folge 177

    Vor 6 Tagen33:59

    In dieser Folge ist Prof. Frauke Rostalski zu Gast, Lehrstuhlinhaberin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Uni Köln sowie Mitglied des Deutschen Ethikrats. Zunächst (03:02) wird der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt thematisiert. Welche Strafbarkeitslücken schließt der Entwurf? Anschließend (10:24) werden auf Ebenen Bezug genommen, auf denen die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät. Rostalski schildert die Beobachtung einer ,,Diskurs-Vulnerabilität“ und berichtet ab Minute (15:54) über das Diskursklima an den Universitäten. Sodann (17:48) geht es um das Strafrecht als Verteidigungsmittel der wehrhaften Demokratie, beispielsweise durch den Entzug des passiven Wahlrechts für den Tatbestand der Volksverhetzung. In diesem Rahmen wird auch ab Minute (22:10) über das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einordnung der AfD als ,,gesichert rechtsextremistisch“ gesprochen. Der Podcast endet mit einem positiven Ausblick auf den Meinungsdiskurs.

  • Follow the Rechtsstaat Folge 176

    29.05.202635:56

    Zunächst sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting (00:33) über die neuen Löschkonzepte der Chatfunktion Siri (Apple) und des Messengerdienstes Whats App (Meta). Ab Minute (09:59) wird die Entscheidung des VG Lüneburg v. 29.04.2026, Az. 1 A 85/24 thematisiert. Die Stadt Buchholz hatte einen Demonstrationsaufruf gegen Rechtsextremismus veröffentlicht. In diesem Rahmen wurde auch die AfD genannt. Hiergegen ging der Ortsverband dieser Partei erfolglos vor. Last but not least (20:25) sprechen Niko und Stefan über den kürzlich veröffentlichen Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten. Sie heben dabei besonders ab Minute (29:10) die Teile zur Überwachung der Nachrichtendienste hervor. Hat der BND eine einwandfreie Löschroutine?

  • Follow the Rechtsstaat Folge 175

    26.05.202642:24

    Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es insbesondere um autokratische Meinungsbildung. Zunächst sprechen wir (00:55) über den Abschlussbericht der Kommission Wettbewerb & Künstliche Intelligenz beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Kommission greift wichtige Positionen im laufenden Reformprozess des Datenschutzrechts auf, etwa die Wettbewerbsschädlichkeit von DSGVO und KI-VO und den Ruf nach Vereinfachungen. Gleichzeitig warnt sie vor einer Fragmentierung der Fähigkeiten der EU, empfiehlt eine Zentralisierung der Aufsichtsstrukturen und die Erweiterung des risikobasierten Regulierungsansatzes. Sodann sprechen Niko und Stefan (21:58) über eine 80 Seiten Broschüre des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), das zu verschiedenen Formen von Antisemitismus aufklären will. Ihre Broschüre „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“, diese „staatliche Meinungsbildung“ sieht sich aber erheblichen Vorwürfen ausgesetzt. Schließlich geht es (31:35) um den Beitrag von Jacob Mchangama und Jeff Kosseff „How Hate Speech Law crush Dissent“ im Journal of Democracy (https://www.journalofdemocracy.org/online-exclusive/how-hate-speech-laws-crush- dissent-everywhere/). Ihrer Auffassung nach hat die stetige Ausweitung der europäischen Gesetze gegen Hassrede und Extremismus zu einem harten Vorgehen gegen Einzelpersonen und soziale Bewegungen geführt, die der Regierungspolitik und Politikern kritisch gegenüberstehen. Gesetze gegen Hate Speech gäben Autokraten eine Legitimation für die Unterdrückung von Meinungsfreiheit, auf diese Weise würden nominell demokratische Normen in eine exportierbare Blaupause für Unterdrückung umgewandelt. Darüber lohnt es sich, nachzudenken.

  • Follow the Rechtsstaat Folge 174

    19.05.202643:18

    Zunächst (00:38) sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting über den Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung Baden-Württembergs, welcher Stellenkürzungen des Landesdatenschutzbeauftragten von bis zu 40 Prozent vorsieht. Begründet wird dies unter anderem mit einer geplanten Zentralisierung bei der Bundesdatenschutzbeauftragten. Linke Tasche, rechte Tasche? Anschließend (11:02) thematisieren Härting und Brink eine Entscheidung des VG Berlin v. 06.05.2026, Az. VG 42 K 73/25, welche die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung bei den Berliner Sommerbädern als rechtmäßig bestätigte. Zum Schluss (21:21) ist die Presse- und die Meinungsfreiheit Thema. Der BGH wies eine Klage des Wettanbieters Tipico gegen den Spiegel ab. Diese wollten sich gegen den Satz wehren: "Vier Männer aus Karlsruhe haben die Firma gegründet und aufgebaut; sie gingen an die Grenzen des rechtlich Erlaubten und darüber hinaus". Brink begegnet der Entscheidung mit einem Störgefühl, Härting hält sie hingegen für gut vertretbar.

  • Follow the Rechtsstaat Folge 173

    12.05.202655:54

    Prof. Hans-Jürgen Papier, von 2002-2010 Bundesverfassungsgerichtspräsident, zum Thema Meinungsfreiheit. Der Podcast beginnt mit der historischen Lüth-Entscheidung zur Meinungsfreiheit (02:43) des Bundesverfassungsgerichts. Prof. Papier mahnt, dass in der Rechtspraxis sowie in Gesellschaft und Medien die Meinungsfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt wird. Zugleich werden auch lobende Worte für das Bundesverfassungsgericht gefunden. Der Podcast geht im Weiteren einer Reihe von Fragen nach: Warum wird die Meinungsfreiheit teilweise als Gefahr für die Demokratie gesehen? (06:41) Sollte es ein Recht zur anonymen Meinungsäußerung geben? (14:48) Wie sind „Trusted Flagger“ aus rechtsstaatlicher Sicht zu bewerten? (21:05) Warum wird Personen, die sich auf Freiheit berufen, meist Egoismus vorgeworfen? (41:26) Zum Schluss (48:13) werden zwei Perspektiven eingenommen: wie Bürger auf den Staat schauen und wie der Staat auf die Bürger schaut.

  • Follow the Rechtsstaat Folge 172

    07.05.202632:24

    Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um richtiges und um falsches Behördenhandeln. Zunächst sprechen wir 00:35) über das Fehlverhalten des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Im Vorfeld der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises für das Jahr 2025 ließ der BKM im Januar 2026 drei Buchhandlungen von der Preisträgerliste der Jury streichen. In einem Interview mit der ZEIT äußerte er dazu unter anderem: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Der hiergegen ans VG Berlin gerichtete Eilantrag hatte Erfolg, für die Bewertung „Extremisten“ existiere keine belastbare Tatsachengrundlage, sie verlasse den Rahmen des für amtliche Äußerungen geltenden Sachlichkeitsgebots. Sodann sprechen Niko und Stefan (10:00) über einen Leitfaden zur Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DS-GVO, Muster und Erläuterungen), zu dem der Europäische Datenschutzausschuss EDSA eine öffentliche Konsultation gestartet hat. Schließlich geht es (22:20) um eine Entscheidung des VG Ansbach vom 2.2.2026. Der Kläger begehrt ein aufsichtliches Tätigwerden des beklagten bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (LDA) wegen einer angeblich illegalen Videoüberwachung. Per Abschlussmitteilung teilte das LDA dem Kläger mit, dass es gegen den Verantwortlichen keine Aufsichtsmaßnahmen ergreifen werde. Die Videoüberwachung sei in der dem LDA mitgeteilten Art und Weise datenschutzrechtlich nicht unzulässig. Die Klage war unbegründet, ein Verstoß der makellosen Ministerialen gegen die DSGVO war auch aus Sicht des VG nicht festzustellen.