Mit der umfassenden Aktienrechtsrevision gelten für Aktiengesellschaften künftig flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften. Einige der revidierten Artikel sind bereits auf den 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Darunter findet sich u. a. die Einführung einer Geschlechterquote für Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung (Art. 734f OR) und striktere Transparenzregeln für Rohstoffunternehmen (Art. 964a bis Art. 964f OR).