Follow the Rechtsstaat Folge 162

Der Fall „Schabowski“ des OVG Münster wandert zum Bundesverwaltungsgericht! Das Verfahren dreht sich um den berühmten Sprechzettel von Günther Schabowski zur Pressekonferenz vom 9.11.1989. Von wem hatte das Haus der Geschichte diesen Zettel gekauft? Ein Journalist der BILD-Zeitung verklagte das Museum auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nach Art. 5 GG. Das OVG Münster nahm einen solchen Anspruch an, unter Ablehnung und Orientierung an den Versagungsgründen des IFG und des Art. 86 DSGVO. Nun geht das Haus der Geschichte in Revision. Ab Minute (20:39) sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting über das Entschließungspapier der Datenschutzkonferenz zum P20-Datenhaus, einem Bund-Länder-Projekt zur IT-Infrastruktur der Polizei. In dem Papier wird insbesondere das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage der geplanten IT-Architektur bemängelt. Zum Schluss geht es ab Minute (30:13) um das KI-Tool Microsoft Copilot. Eigentlich dürfte Copilot auf keine als vertraulich gekennzeichneten Dateien zugreifen; ein solcher Zugriff fand dennoch statt. Stefan und Niko beleuchten die datenschutzrechtlichen Konsequenzen und landen schließlich beim Stichwort der digitalen Souveränität.