Zunächst tauschen sich Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink ab Minute (01:53) über IFG-Reformen der Länder aus. In Berlin soll die kritische Infrastruktur von der Informationsfreiheit ausgenommen werden. Auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun Bestrebungen, die Informationsfreiheit einzuschränken. Kein Schlager! Anschließend ist ab Minute (11:19) das BGH-Urteil vom 31.03.2026 – VI ZR 157/24 – Thema. Der Schlagerstar Helene Fischer wehrte sich gegen eine Berichterstattung der BILD. Der BGH äußerte sich in der Entscheidung zum Umfang der Störerhaftung hinsichtlich von Folgenberichterstattungen in den sozialen Medien und im Internet. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht des BGH für Störer zumutbar? Zum Schluss (28:01) sprechen Brink und Härting über eine Entscheidung des OVG Koblenz vom 28.11.2025 – 10 A 11059/23.OVG. Die Gesundheitsdaten einer Patientin wurden an einen Facharzt weitergeleitet. Aufgrund dessen wandte sich die Betroffene an die Landesdatenschutzbehörde. Die Rechtsnachfolgerin der inzwischen verstorbenen Patientin führte die Beschwerde vor den Gerichten fort. Kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unter bestimmten Umständen auch Daten Verstorbener schützen?
























