Es besteht ein häufiges Missverständnis, dass es auf die Betriesbgröße ankommen würde bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie. Das betrifft nur die Berichtspflichten (ab Juni 2027), die Auskunftsansprüche gelten ab Juni 2026 in allen Unternehmen! Genauso wie der vorgelagerte Auskunftsanspruch im Bewerbungsverfahren.























